Rechtsanwalt
Jens G. Möller


Rechtsanwalt Jens G. Möller
Aktenordner

Rechtsanwalt Jens G. Möller ist anerkannter Fachmann in den Rechtsgebieten Arbeits-, Erb- und Arzthaftungsrecht. Vor dem Eintritt in unsere Kanzlei war er in einer führenden international tätigen Kanzlei tätig. Mit seinen dort erworbenen Erfahrungen, insbesondere bei der Gestaltung bzw. bei der Bewältigung von Kündigungen von Arbeitsverhältnissen sowohl im regionalen als auch im internationalen Bereich ist er eine erhebliche Verstärkung unseres Arbeitsrechtsreferats. Er berät sowohl Arbeitnehmer in allen Fragen der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung bzw. Kündigung von Arbeitsverhältnissen. Ebenso werden von ihm Führungskräfte, insbesondere bei der Gestaltung von Arbeitsverhältnissen, beraten.

Im Bereich des Erbrechts ist es ihm gelungen, die kompliziertesten erheblichen Ausgestaltungen zu durchdringen und für den Mandanten zu einer wirtschaftlich optimalen Lösung zu führen.

Das Arzthaftungsrecht stellt einen immer größer werdenden Bereich seiner anwaltlichen Tätigkeit dar. Sowohl in der Abwehr als auch in der Geltendmachung von Forderungen. Es wurden von ihm eine Vielzahl obsiegender Urteile erstritten.